Regulierung von Ratingagenturen
Das EP hat die neuen Regelungen für Ratingagenturen verabschiedet. Mit der Verordnung wird ein Registrierungsverfahren für Ratingagenturen eingeführt, das den europäischen Aufsichtsbehörden ermöglicht, die Tätigkeiten von Ratingagenturen zu kontrollieren. Ein zentrales Ziel ist es, den bestehenden und potentiellen Interessenkonflikt zwischen der Ratingagentur und der zu bewertenden Organisation zu vermeiden.
Ratingagenturen erbringen unabhängige Stellungnahmen zu Ausfallwahrscheinlichkeit bzw. erwarteten Verlusten von Unternehmen, Regierungen und einem breiten Spektrum an Finanzinstrumenten. Diese ‚Ratings’ werden von Anlegern, Kreditnehmern, Emittenten und Regierungen genutzt und spielen somit auf den Finanzmärkten eine große Rolle.
Es herrscht allgemein Übereinstimmung darüber, dass die Ratingagenturen erheblich zu den jüngsten Marktturbulenzen beigetragen haben, da sie das Kreditrisiko der strukturierten Kreditprodukte unterschätzten. Die meisten Subprime-Produkte erhielten die höchsten Ratings, womit die großen Risiken dieser Instrumente klar unterbewertet wurden. Auch versagten die Ratingagenturen, als es darum ging, die Ratings den sich verschlechternden Marktbedingungen unverzüglich anzupassen.
Die derzeitige Krise hat die Schwächen der von den Ratingagenturen verwendeten Methoden und Modelle offen gelegt. Ein Grund dafür könnte laut EU-Kommission sein, dass die Ratingagenturen in einem oligopolistischen Markt tätig sind, der nur wenige Anreize für Wettbewerb in Bezug auf die Qualität der Ratings bietet. Die mitunter schlechte Qualität der Ratings von strukturierten Finanzinstrumenten hat erheblich zur derzeitigen Krise beigetragen. Auch hat sich gezeigt, dass die Kommunikation der Ratingagenturen mit den Nutzern der Ratings mangelhaft war. Folglich hat das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Leistung der Ratingagenturen und die Verlässlichkeit von Ratings gelitten. Berichterstatter Jean Paul GAUZÈS (EVP-ED, Frankreich) meint, dafür seien vor allem Leichtfertigkeit der Agenturen, deren inadäquate Berechnungsmodelle sowie eine fehlende Überwachung von unabhängiger Seite verantwortlich.
Die EU-Kommission hat deshalb eine Verordnung vorgelegt, die ein Registrierungsverfahren vorsieht, das die Tätigkeit von Ratingagenturen kontrollieren soll. Nachdem der Wirtschaftsauschuss des Parlamentes sich auf dieser Grundlage eindeutig für strengere Regeln ausgesprochen hatte, einigten sich Parlament und Ministerrat auf einen Kompromiss, der vom Parlament angenommen wurde. Nun muss nur noch der Ministerrat seine Zustimmung geben.
Europäische Aufsicht
Der erreichte Kompromiss sieht vor, die Kompetenzen des in Paris ansässigen Wertpapier-Ausschusses (Committee of European Securities Regulators – CESR) zu stärken. Dieser ist dann für die Registrierung der Rating-Agenturen zuständig. Die Agenturen müssen ihre EU-Lizenzen bei der CESR beantragen. Der CESR soll dann die nationalen Behörden benachrichtigen, diese sind letztendlich dann für die Überwachung zuständig. Die Behörde ist zudem für die Veröffentlichung der Daten und Bewertungskriterien der Agenturen zuständig, die diese im Zuge der Registrierung offenlegen müssen. Längerfristig soll eine europäische Aufsichtsbehörde geschaffen werden, die sich aus Mitgliedern aller 27 Mitgliedsstaaten zusammensetzt. Dort sollen Informationen ausgetauscht und Aktivitäten koordiniert werden. Dies soll nur ein erster Schritt eines europäischen Aufsichtssystems sein. Dieses könnte das CESR auf längere Sicher ersetzen. Bis 2010 soll die EU-Kommission weitere Vorschläge dazu unterbreiten.
Individuelles Rotationssystem
Um den Interessenkonflikten zwischen Ratingagentur und zu bewertendem Unternehmen vorzubeugen, sieht die neue Verordnung ein Rotationssystem auf individueller Basis vor. In einem bestimmten zeitlichen Abstand müssen die Mitarbeiter der Ratingagenturen dann die von Ihnen bewerteten Unternehmen wechseln. Die Agentur muss darüber wachen, dass ein Mitarbeiter nicht länger als fünf Jahre dasselbe Unternehmen bewertet. Danach ist er verpflichtet mindestens zwei Jahre lang an anderen Fällen zu arbeiten. Das Parlament hat sich in den Verhandlungen für diese individuelle Rotation stark gemacht, da eine Team-Rotation die Arbeit der ganzen Agentur beeinträchtigen könnte.
Ratings außerhalb der EU
Zudem regelt die Verordnung den Umgang mit Ratings, die von nicht-europäischen Agenturen vorgenommen wurden. Problematisch ist hierbei, dass diese Bewertungen nicht den neuen EU-Regeln unterliegen, Unternehmen diese aber weiterhin nutzen. Die Ratings sollen von der EU-Behörde bewertet werden, inwiefern sie den europäischen Standards entsprechen.
Offenlegung von Informationen
Ratingagenturen müssen nach den neuen Regelungen ihre Modelle, Methoden und grundlegenden Annahmen veröffentlichen, auf die sie ihre Ratings stützen. Die Agenturen müssen nachweisen, dass sie die Bewertung auf Grundlage aller verfügbaren Informationen und aus verlässlichen Quellen vorgenommen haben. Sie müssen zudem einen jährlichen Transparenzbericht veröffentlichen, indem sie ihre Geschäftszahlen aber auch das Rotationssystem nachvollziehen. So müssen sie beispielsweise auch ihre Kunden offenlegen, die mehr als fünf Prozent des Einkommens einer Ratingagentur ausmachen. Ratingagenturen dürfen zudem keine Beratungsdienstleistungen erbringen und Unternehmen bewerten, an denen sie selbst in Form von Aktien oder Finanzprodukten beteiligt sind. Sie müssen zudem eine interne Kontrollstelle für die Überwachung der Qualität ihrer Ratings schaffen. Deren Mitglieder dürfen nicht vom geschäftlichen Erfolg des Unternehmens abhängig sein. Es zudem streng untersagt, dass Analysten oder andere Mitarbeiter an den Verhandlungen über Entgelte oder Zahlungen mit den Unternehmen teilnehmen. Quelle: PM © Europäisches Parlament 2009, Logo: © CESR
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