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Thermische Sanierung Betriebe

Die österreichische Bundesregierung hat mit dem Ministerratsbeschluss vom 23. Dezember 2008 beschlossen, 50 Millionen Euro für die Anreizfinanzierung von Projekten zur thermischen Sanierung für Betriebe zur Verfügung zu stellen. Mit diesen Mitteln sollen wichtige konjunkturelle Impulse durch effiziente klimaschutzfördernde Projekte – insbesondere von KMUs – mit einem Investitionsvolumen von rund 200-300 Millionen Euro ausgelöst werden.

Die thermische Sanierung von Betrieben lässt sich über Förderungsschwerpunkte der bestehenden Förderungsrichtlinie der Umweltförderung im Inland am raschesten und effizientesten abwickeln. Zur weiteren Attraktivierung der Förderungsschwerpunkte wurden speziell für das Konjunkturpaket Adaptierungen vorgenommen.

Förderungsschwerpunkte

Gefördert werden sollen betriebliche Projekte, die nachfolgende Maßnahmen umsetzen.

Maßnahmen zur thermischen Gebäudesanierung wie:
o Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches;
o Dämmung der Außenwände;
o Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens;
o Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren;
o Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der thermischen Sanierung des Gebäudes;
o Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes.

Folgende Maßnahmen werden in Kombination mit Maßnahmen der thermischen Gebäudesanierung gefördert:

o Effiziente Energienutzung wie insbesondere
– Prozessorientierte Maßnahmen im Wärmebereich;
– Wärmerückgewinnungen;
– Gebäudebezogene Haustechnik;
o Ersatz bestehender Heizungssysteme durch Biomasse-Einzelanlagen;
o Thermische Solaranlagen;
o Anschluss an Fernwärme;
o Wärmepumpe;
o Fossile Kraft-Wärme-Kopplungen.

Zielgruppe

Die Zielgruppe sind ausschließlich Unternehmen und im Besonderen kleine und mittlere Unternehmen (lt. EU-KMU-Definition). Nicht gefördert werden natürliche und juristische Personen, die von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Wohnbauförderung erfasst werden.
Ganzheitlicher Ansatz

Es sollen durch das Konjunkturpaket in erster Linie thermische Sanierungen und Kombinati-onsprojekte, die sich aus Maßnahmen der thermischen Gebäudesanierung und der effizienten Energienutzung zusammensetzen, angesprochen werden. Für derartige Projekte soll über den üblichen fünfprozentigen Kombinationszuschlag hinaus, zusätzlich auch ein „Konjunkturbonus”, je nach Betriebsgröße bis zu zehn Prozent, gewährt werden. Dieser Konjunkturbonus soll vor allem kleine und mittlere Unternehmen motivieren, umfangreichere und ganzheitliche Projekte zu planen und umzusetzen. Damit soll einerseits nebst dem Bau- und Baunebengewerbe zusätzlich ein Beschäftigungsimpuls in der Umwelttechnikbranche ausgelöst werden. Weiters wird ein größerer Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele Österreichs bewirkt.
Anpassung bestehender Förderungsbedingungen

Zur raschen Umsetzung und Erweiterung des bestehenden Förderungsangebots der Umweltförderung im Inland werden für neue Projekte im Rahmen des Konjunkturpakets befristet folgende Maßnahmen gesetzt:

Die Zusage der Förderung ist unabhängig von der Mindestprojektgröße; d.h. es gibt keine Untergrenze hinsichtlich der umweltrelevanten Investitionskosten.

In die Förderung werden auch Gebäude, die zwischen 1990 und 1998 errichtet worden sind, einbezogen.

Ökologisch besonders anspruchsvolle Projekte (z. B. Sanierung auf Passivhausstandard) werden mit einem höheren Fördersatz unterstützt.

Teilsanierungen, die zumindest eine Unterschreitung der OIB Standards um 10 % erreichen, werden ebenfalls gefördert.

Die Fördergegenstände im Bereich „effiziente Energienutzung” wurden erweitert.

Förderungsvoraussetzungen

Das Ansuchen muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einlangen.

Detaillierte administrative, technische und wirtschaftliche Voraussetzungen der Förderung sind den technischen Datenblättern der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) zu entnehmen.

Informationen erteilt:

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9
1092 Wien
Tel: +43 (0) 1/31 6 31-712 oder -723
E-Mail: kpc@kommunalkredit.at

http://www.publicconsulting.at

Quelle: © Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

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