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Konsultation zur Reform der Corporate Governance

Befragung zu den Möglichkeiten, die Führung börsennotierter Unternehmen und den Schutz von Aktionären zu verbesssern Die weltweite Finanzkrise hat die Schwächen der Regelungen und Verhaltenskodizes für die Führung von Unternehmen mit Sitz in der EU aufgezeigt.

Diese Regelwerke legen Normen für die ordnungsgemäße und verantwortungsvolle Führung von Unternehmen fest, die an den europäischen Börsen notiert sind. Sie sollen gewährleisten, dass das Management stets auf die langfristigen Interessen der Aktionäre ausgerichtet bleibt.

Im Zuge einer umfassenden Reform des EU-Gesellschaftsrechts prüft die Kommission derzeit, wie diese Vorschriften gestärkt und vom Grundsatz der Selbstregulierung losgelöst werden können. Geschäftsführer und Verwaltungsräte sollen künftig für ihre Entscheidungen stärker zur Verantwortung gezogen werden.

Die Kommission hat ihre Vorstellungen in einem Diskussionspapier English als Grundlage für eine öffentliche Konsultation über mögliche Reformen dargelegt, die eine bessere Kontrolle seitens der Verwaltungsräte, eine stärkere Beteiligung der Aktionäre und eine effizientere rechtliche Durchsetzung zum Ziel haben.

Verwaltungsräte

In der Konsultation wird unter anderem die Frage gestellt, ob von Unternehmen verlangt werden soll, dass sie bei der Bestellung von Führungskräften mehr Gewicht auf Vielfalt und Repräsentativität der Verwaltungsratsmitglieder, Frauenquoten, berufliche Hintergründe und Fähigkeiten sowie Nationalitäten legen.

Die Kommission geht in ihrem Papier auch auf die Funktionsweise der Verwaltungsräte und den Zeitaufwand ihrer Mitglieder für die Überwachung der Wahrung der Interessen der Aktionäre ein. Ferner behandelt sie die Frage des Risikomanagements und der Bezüge von Verwaltungsratmitgliedern.

Beteiligung der Aktionäre

Ein weiteres Ziel der Kommission ist mehr Beteiligung der Aktionäre an der Corporate Governance. Mit dieser Konsultation möchte die Kommission in Erfahrung bringen, wie das Interesse der Unternehmensleitung an nachhaltigen Renditen und längerfristigen Leistungen – nicht nur an kurzfristigen Gewinnen — gesteigert werden kann.

Ferner sieht die Kommission auch einen besseren Schutz von Minderheitsaktionären vor. Sie möchte die Meinung der Befragungsteilnehmer dazu einholen, ob Unternehmen die Möglichkeit haben sollten, ihre Aktionäre zu identifizieren.

Überwachung und rechtliche Durchsetzung

Börsennotierte Unternehmen in der EU, die den nationalen Corporate Governance-Empfehlungen nicht nachkommen, sind gehalten, ihre Gründe hierfür in jährlichen Erklärungen darzulegen. Allzu häufig kommen sie jedoch dieser Anforderung nicht nach.

In dem Diskussionspapier wird vorgeschlagen, diese Erklärungen strengeren und detaillierteren Vorschriften zu unterwerfen und den nationalen Aufsichtsbehörden mehr Kontrollbefugnisse einzuräumen.

Nächste Schritte

Die Frist für die Einreichung von Beiträgen endet am 22. Juli. Anschließend wird die Kommission darüber befinden, ob die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften geändert werden müssen. Quelle: PM & Bild © Europäische Kommission

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